Petition · Radfahrstreifen & Radwege für S-Pedelecs Stand: August 2026
📄 Diese Seite begleitet eine Petition
Petition an den Deutschen Bundestag

45 km/h erlaubt.
Aber wo eigentlich?

Wir haben eine Petition an den Deutschen Bundestag gestartet: S-Pedelecs sollen auf geeigneten Radfahrstreifen und Radwegen fahren dürfen, statt zwingend im Mischverkehr mit Autos und Lkw. S-Pedelecs dürfen in Deutschland aktuell fast nirgends auf den Radweg — dabei zeigen fünf europäische Länderstudien: das Unfallrisiko steigt dadurch nicht. Diese Seite sortiert Mythos von Fakt und versammelt alle Argumente, die für die Freigabe sprechen.

0
Länder mit erhöhtem Unfallrisiko laut Studie
4/5
Nachbarländer erlauben es bereits
24–35
reale km/h statt 45
Kurz erklärt

Drei Begriffe, die gern verwechselt werden

Ein Teil der Vorbehalte entsteht schon bei der Begrifflichkeit. Zur Einordnung:

Fahrrad
keine Motorunterstützung
Reine Muskelkraft. Uneingeschränkt radwegpflichtig.
Pedelec
Tretunterstützung bis 25 km/h
Rechtlich ein Fahrrad. Darf Radwege ganz normal nutzen — unstrittig.
S-Pedelec
Tretunterstützung bis 45 km/h
Rechtlich ein Kleinkraftrad. Muss die Fahrbahn nutzen — darum geht es auf dieser Seite.
Mythos vs. Fakt

Sechs Vorurteile, geprüft

Jede Gegenüberstellung basiert auf einer zitierfähigen Quelle — keine Meinung, sondern Studienlage.

Mythos

S-Pedelecs rasen mit 45 km/h über den Radweg.

Fakt

Reale Messungen zeigen im Schnitt 24,5–31,7 km/h — kaum mehr als ein normales Pedelec. Die 45 km/h sind ein technisches Maximum, kein Alltagswert.

Quellen: POSETIV-Studie (KFV, 2021) · Schleinitz et al., Safety Science (2017) · Modellversuch Radschnellweg Frankfurt–Darmstadt
Mythos

Mehr S-Pedelecs auf Radwegen bedeutet mehr Unfälle.

Fakt

Eine Vergleichsstudie in fünf Ländern findet in keinem ein erhöhtes Unfallrisiko von S-Pedelecs gegenüber normalen Fahrrädern.

Quellen: ZIV/Mobycon-Vergleichsstudie (Nov. 2023) · GDV-Forschungsbericht Nr. 81 (2022)
Mythos

Das wurde doch schon mal beantragt und zu Recht abgelehnt.

Fakt

Die Ablehnung 2019/2023 stützte sich auf ein rein theoretisches Argument (erhöhter „Überholdruck“) — ohne eine einzige zitierte Unfalldatenstudie. Genau diese Studien liegen jetzt vor.

Quelle: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags, Az. Pet 1-20-12-9213-018935, Stellungnahme vom 10.5.2023
Mythos

Deutschland ist bei der Radverkehrsregelung ohnehin schon Vorreiter.

Fakt

Von fünf verglichenen Ländern ist Deutschland das einzige mit einem praktisch vollständigen Verbot. Schweiz, Dänemark, Belgien und die Niederlande erlauben die Nutzung von Radverkehrsanlagen längst.

Quelle: ZIV/Mobycon-Vergleichsstudie, Länderregelungen CH/DK/BE/NL
Mythos

Das schadet dem regulären Fahrrad- und Pedelec-Handel.

Fakt

Wer sich einen Umstieg vorstellen kann, nutzt laut Studie zuvor größtenteils gar kein Fahrrad für den Arbeitsweg (nur 19 %) und selten schon ein Pedelec (10 %). S-Pedelecs ziehen überwiegend Autofahrende ab — kaum bestehende Rad-Kundschaft.

Quelle: POSETIV-Studie (KFV, 2021)
Mythos

Kaum jemand würde deswegen wirklich vom Auto umsteigen.

Fakt

37 % der befragten Pkw-Pendelnden können sich einen Umstieg grundsätzlich vorstellen — nach echter Testerfahrung mit dem S-Pedelec stieg der Anteil unter ursprünglich Kaufunwilligen auf 66 %.

Quelle: POSETIV-Studie, Befragung von 1.013 Pkw-Pendelnden und Flottenversuch (KFV, 2021)
Zahlen auf einen Blick

Was S-Pedelecs wirklich fahren

Der Unterschied zwischen der technisch möglichen und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit ist der Kern des Missverständnisses.

Fahrrad
15,3 km/h
Pedelec
17,4–24,6
S-Pedelec — real
24,5–31,7
S-Pedelec — erlaubt
bis 45
tatsächlich gemessen  rechtlich zulässiges Maximum, in der Praxis selten erreicht
Internationaler Vergleich

Deutschland ist der Ausreißer

Die fünf Länder, deren Unfalldaten die ZIV/Mobycon-Studie verglichen hat — und wie sie mit S-Pedelecs auf Radverkehrsanlagen umgehen.

Deutschland
praktisch verboten
Nur 3 von 16 Ländern mit Landeserlass
Schweiz
Regelfall
Nutzung ist Standard, Ausnahmen per Zusatzsignal
Dänemark
seit 2018 erlaubt
Gleiche Radwegpflicht wie für Fahrräder
Belgien
tempoabhängig
Pflicht über 50 km/h, sonst Wahlfreiheit
Niederlande
mit Zusatzschild
Erlaubt auf gekennzeichneten Wegen
Warum sich die Freigabe lohnt

Vier Gründe, die über Sicherheit hinausgehen

Die Studienlage zeigt nicht nur, dass nichts gegen die Freigabe spricht — sie zeigt auch handfeste Gründe dafür.

37–66 %
Weniger Autoverkehr

S-Pedelecs sind für Pendeldistanzen von 5–25 km attraktiv — zu weit fürs normale Rad, klassische Domäne des Autos. 37 % der befragten Pkw-Pendelnden könnten sich einen Umstieg vorstellen, nach echter Testerfahrung sogar 66 % der zunächst Kaufunwilligen.

Quelle: POSETIV-Studie (KFV, 2021)
150 g
Klimaschutz

Jeder Auto-Kilometer, der durch ein (S-)Pedelec ersetzt wird, spart bis zu 150 Gramm CO2 — bei zweimal wöchentlich 10 km Arbeitsweg rund 418 kg im Jahr. Zukunft Fahrrad sieht zusätzliches Einsparpotenzial gerade bei längeren Pendelstrecken.

Quelle: ifeu/Pedelection-Studie; Zukunft Fahrrad, Stellungnahme Klimaschutzprogramm (Jan. 2026)
≈ Fahrrad
Gesundheit

Herz-Kreislauf-System und Muskulatur werden beim Pedelec-Fahren fast so stark beansprucht wie beim klassischen Radfahren — und Nutzende ersetzen dabei häufiger das Auto als Nutzende klassischer Fahrräder.

Quelle: Langzeitstudie der Medizinischen Hochschule Hannover (2017–2020)
205.000
Wirtschaft

S-Pedelecs machen erst 0,5 % der deutschen E-Bike-Verkäufe aus und sprechen überwiegend bisherige Autofahrende an, nicht bestehende Pedelec-Kundschaft. Die deutsche Fahrradbranche sichert bereits heute rund 205.000 Arbeitsplätze.

Quelle: POSETIV-Studie; ZIV/VSF/Zukunft Fahrrad, Marktdaten 2025
Was das Verbot heute kostet

Sicherheit, Umwege, verpasstes Potenzial

Konkretes Beispiel

Führt eine wichtige Verbindung über eine Autobahnbrücke, dürfen S-Pedelecs weder diese (zu langsam) noch den begleitenden Radweg (verboten) nutzen — und müssen einen Umweg fahren. Genau dieses Beispiel nannte der nordrhein-westfälische Landtag zur Begründung seiner eigenen Freigaberegelung.

Quelle: Martin Metz (MdL NRW), Begründung der NRW-Freigabe, 2023
Die Forderung

Keine pauschale Freigabe — einheitliche Kriterien

Die 2019/2023 abgelehnte Petition wollte alle Radwege pauschal öffnen. Das ist nicht unsere Forderung.

Konkret gefordert

Bundeseinheitliche Kriterien für die Einzelfall-Freigabe

Straßenverkehrsbehörden dürfen Radwege schon heute im Einzelfall per Zusatzzeichen für S-Pedelecs freigeben — genau das befürwortete auch der Petitionsausschuss 2023. Nur haben in sieben Jahren erst drei von sechzehn Bundesländern das getan. Wir fordern klare, bundeseinheitliche Kriterien, die diese Einzelfall-Entscheidung erleichtern — auf breiten, gut einsehbaren Radfahrstreifen, ohne dass jedes Land seine eigene Ausnahmeregelung erst erfinden muss.

Petition in Vorbereitung · Link folgt in Kürze
Belege

Quellen

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